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   BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91   

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https://dejure.org/1992,8329
BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91 (https://dejure.org/1992,8329)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1992 - 2 B 162.91 (https://dejure.org/1992,8329)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 2 B 162.91 (https://dejure.org/1992,8329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldung - Anrechnung von Abeitseinkommen - Kürzung des Arbeitseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 419
  • DVBl 1992, 912
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91
    Eine sachwidrige Ermessensausübung liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Dienstherr das grundsätzlich anrechenbare Arbeitseinkommen im Hinblick auf den damit gegebenen Versicherungsschutz nicht um die einbehaltenen Beträge für die Arbeitslosenversicherung kürzt; im übrigen mindern diese Beträge nicht das Arbeitseinkommen; lediglich die Erhebungsart führt zu einer verminderten Auszahlung der Nettobezüge (vgl. zur Auswirkung der Erhebungsart der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner auf die Höhe der nach § 22 BeamtVG anzurechnenden Rente Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Mit dem - auch an anderer Stelle (vgl. § 9a BBesG) in das Dienstrecht übernommenen - Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs soll verhindert werden, dass der Beamte für die Zeit, in der er keinen Dienst für den Dienstherrn leistet, bei einem Unterlassen der Anrechnung anderweitig erlangter Bezüge besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung für den Dienstherrn gestanden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 2 B 162.91 - Buchholz 240 § 9a BBesG Nr. 1 S. 1).

    Die Vorschrift dient dazu - dem Gedanken des Vorteilsausgleichs Rechnung tragend - eine Besserstellung gegenüber Beamten, die Dienst beim Dienstherrn leisten, zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 2 B 162.91 - Buchholz 240 § 9a BBesG Nr. 1 S. 1).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (BVerwGE 21, 45 [46]; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 5]; BVerwGE 40, 33 [35]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992 - BVerwG 2 B 162.91 - [Buchholz 240 § 9 a Nr. 1]).

    Nach § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, die sich auf die Anrechnung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 16.09.2015 - 7 K 2047/14

    Soldat auf Zeit; besoldungsrechtliche Anrechnung von anderweitigem Einkommen;

    Liegt es - wie hier - im Ermessen des Dienstherrn, ob und in welcher Höhe er das anderweitig erzielte Einkommen auf die Besoldungszahlungen anrechnet (hierzu BVerwG, Beschl. v. 05.02.1992 - 2 B 162.91 -, DVBl 1992, 912; Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230 juris Rn. 25), kann das Gericht diese Entscheidung nach § 114 Satz 1 VwGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Beklagte bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat und ob sie von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.
  • VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 2 K 13.1978

    Soldatenrecht; Anrechnung von anderweitig erzielten Einkünften auf die Besoldung;

    Derartiges Arbeitseinkommen fällt unter das auf die Bezüge des Soldaten anrechenbare Einkommen im Sinn von § 9a BBesG (BVerwG B.v. 5.2.1992 - 2 B 162.91 - juris Rn. 5).
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